
AGB
Allgemeine Auftragshinweise & Vertragsbedingungen
Diese Hinweise sind Bestandteil jedes Angebots und gelten mit der Zahlung oder schriftlichen Auftragsbestätigung als verbindlich akzeptiert.
Sie regeln die Bedingungen für eine reibungslose, faire und transparente Zusammenarbeit zwischen der MN Spedition (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1. Allgemeine Auftragshinweise
1.1 Zahlungsbedingungen
Der vollständige Auftragswert ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, spätestens sieben (7) Werktage vor dem vereinbarten Ausführungstermin auf unserem Geschäftskonto gutzuschreiben.
Ohne fristgerechten Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Durchführung des Auftrags.
Zahlungen per Echtzeitüberweisung sind möglich.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von 10 € pro Mahnung berechnet.
Sämtliche Inkasso-, Mahn- und Gerichtskosten, die infolge einer nicht fristgerechten Zahlung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
Nachträgliche Preisänderungen, die aufgrund von Mehrumzugsgut, zusätzlichem Aufwand oder fehlerhaften Angaben erforderlich werden, sind vom Auftraggeber binnen 3 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
1.2 Leistungsumfang
Im Preis enthalten sind ausschließlich die in der Auftragsbeschreibung oder im Angebot genannten Leistungen.
Zusätzliche Arbeiten oder kurzfristige Änderungen sind mit uns abzustimmen und können Mehrkosten verursachen.
Ein mündliches Hinweisen auf Mehrkosten durch Zusatzleistungen erfolgt nicht.
1.3 Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
1.4 Schriftform
Sämtliche Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Eine Mitteilung per E-Mail oder WhatsApp ist ausreichend.
Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
1.5 Stornierung / Terminverschiebung
Nach verbindlicher Auftragsannahme gelten folgende Stornobedingungen:
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Nach Auftragsbestätigung: 25 % des Auftragswerts
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Bis 72 Stunden vor Ausführung: 50 % des Auftragswerts
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Weniger als 24 Stunden vor Ausführung: 100 % des Auftragswerts
Sollten nicht rückerstattbare Kosten (z. B. Halteverbotszonen, Hotel, Material, Maut, Anfahrt) angefallen sein, werden diese voll berechnet, auch wenn sie über dem prozentualen Stornobetrag liegen.
Zusätzlich kann ein pauschaler Stornokostenzuschlag von mindestens 25 % des ursprünglichen Auftragswerts erhoben werden.
Terminverschiebungen sind nur nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.
Bei Verschiebung trägt der Auftraggeber alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere für neue Halteverbotszonen.
1.6 Haftung & höhere Gewalt
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 451 ff. HGB).
Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt (z. B. Unwetter, technische Defekte, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen) übernehmen wir keine Haftung.
In solchen Fällen behalten wir uns eine angemessene Terminverschiebung oder Ablaufänderung vor.
1.7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.
2. Umzüge
2.1 Vorbereitung & Zugang
Der Zugang zu Be- und Entladestellen muss frei, sicher und befahrbar sein.
Halteverbotszonen werden durch uns organisiert, sofern dies vereinbart wurde.
Bei Terminverschiebung trägt der Kunde die Kosten neuer Genehmigungen.
2.2 Umzugsgutliste und Leistungsgrundlage
Unsere Umzugsgutliste ist vollständig, wahrheitsgemäß und sorgfältig auszufüllen.
Sie dient als verbindliche Grundlage für die Preisberechnung und Planung des Auftrags.
Abweichungen oder Änderungen gegenüber den ursprünglich angegebenen Informationen – insbesondere in Bezug auf:
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das tatsächliche Umzugsgut oder dessen Menge,
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die Lade- oder Entladeadresse,
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die Etage, Zugangswege, Tragewege oder Fahrstuhlverfügbarkeit,
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die Entfernung zwischen Fahrzeug und Gebäude –
führen zu einer Anpassung des Auftragswertes und können Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand verursachen.
Eine Anpassung des Auftrags kann auch durch die Zusendung von Fotos, Videos oder sonstigen Informationen durch den Auftraggeber erfolgen,
aus denen sich ein erweiterter Leistungsumfang, zusätzliches Umzugsgut oder abweichende Bedingungen ergeben.
In diesen Fällen ist die MN Spedition berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen oder Zusatzkosten nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen,
auch wenn keine separate schriftliche Bestätigung des Kunden erfolgt.
Die MN Spedition ist berechtigt, diese nachträglich zu berechnen oder bei erheblicher Abweichung den Auftrag ganz oder teilweise abzulehnen, wenn eine wirtschaftliche oder logistische Durchführung nicht mehr zumutbar ist.
Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Mehrkosten vor Ort ist nicht erforderlich, erfolgt jedoch nach Möglichkeit aus Kulanz und Transparenzgründen.
2.3 Haftung
Für unsachgemäß verpacktes, nicht gekennzeichnetes oder empfindliches Gut (z. B. Glas, Elektronik) übernehmen wir keine Haftung.
Schäden sind unverzüglich vor Ort und vor Abreise der Umzugshelfer zu dokumentieren und zu melden.
Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
Die MN Spedition fertigt vorab keine Fotos vom Zustand des Umzugsgutes an.
Der Auftraggeber trägt die Nachweispflicht, dass die beanstandete Beschädigung vor Auftragsbeginn nicht vorhanden war.
Die Haftung ist gesetzlich auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, sofern keine abweichende Regelung besteht.
2.4 Zusatzleistungen
Montagearbeiten, Verpackungsmaterial, Möbelaufbau, Entsorgung etc. sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
2.5 Wartezeiten und Verzögerungen
Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (z. B. nicht gepackte Möbel, kein Zugang, falsche Adresse), führen zu Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand (Personal, Fahrzeug, Zeit).
3. Allgemeine Aufträge (Entrümpelung, Sondertransporte)
3.1 Zugang & Übergabe
Das zu transportierende oder zu räumende Gut muss frei zugänglich, trennbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
Andernfalls können zusätzliche Arbeitszeiten und Kosten entstehen.
3.2 Wertgegenstände
In Möbeln, Kartons oder Transportgut dürfen sich keine Wertgegenstände, Dokumente oder Bargeld befinden.
Für Verluste dieser Art wird keine Haftung übernommen.
3.3 Entsorgung
Entsorgung erfolgt gemäß den Vorgaben der örtlichen Entsorgungsträger.
Sondermüll oder Gefahrgut muss vorab angemeldet werden und kann zusätzliche Kosten verursachen.
4. Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das transportierte Gut im Besitz der MN Spedition.
Bei Zahlungsverzug ist die MN Spedition berechtigt, die Herausgabe des Gutes zu verweigern, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
5. Impressum & Datenschutzhinweise
Unser Impressum sowie unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter www.mnspedition.de
6. Ergänzende Angebotsbedingungen
Bei Abweichungen des Umzugsgutes oder der vereinbarten Leistungen können Mehrkosten entstehen.
Sollten Ihnen andere Angebote vorliegen, prüfen wir diese gern individuell – bei vergleichbarem Leistungsumfang sind wir bereit, preislich entgegenzukommen.
Mit der Zahlung bestätigt der Kunde, die Auftragshinweise und Bedingungen zur Kenntnis genommen und verbindlich akzeptiert zu haben.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle für die Durchführung erforderlichen Bedingungen (Zugang, Schlüssel, Parkmöglichkeiten, Strom, Wasser etc.) bereitstehen.
Verzögerungen durch fehlende Vorbereitung können zu Mehrkosten führen.
8. Verhalten vor Ort
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu respektvollem Umgang mit unserem Personal.
Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, bei beleidigendem oder aggressivem Verhalten den Auftrag sofort abzubrechen; der Anspruch auf den vollen Auftragswert bleibt bestehen.
9. Verpackungspflichten
Kartons müssen tragbar, sicher verschlossen und zumutbar gepackt sein.
Übergewichtige oder unsachgemäß gepackte Kartons dürfen aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden, ohne dass dem Auftraggeber ein Preisnachlass zusteht.
10. Halteverbotszonen & Genehmigungen
Halteverbotszonen werden von der MN Spedition beantragt, sofern dies vereinbart wurde.
Bei Terminänderungen oder zusätzlichen Genehmigungen trägt der Auftraggeber die entstehenden Kosten.
11. Versicherung
Die Haftung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.
Eine weitergehende Versicherung kann auf Wunsch des Kunden schriftlich und gegen Aufpreis abgeschlossen werden.
12. Gefahrgut / verbotene Gegenstände
Der Auftraggeber hat Gefahrstoffe (z. B. Benzin, Gas, Chemikalien, Feuerwerkskörper) vorab mitzuteilen.
Die MN Spedition kann deren Transport verweigern; entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
13. Fotografien & Referenzen
Die MN Spedition darf Aufnahmen abgeschlossener Arbeiten (z. B. Einrichtung, Transport, Montage) in angemessenem Umfang zu Referenzzwecken im Internet verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten erkennbar sind.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. b) zur Vertragserfüllung.
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
15. Aufrechnung & Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Haftungsausschluss für Dritte
Die MN Spedition haftet nicht für Leistungen oder Schäden, die durch Dritte (z. B. Subunternehmer, Speditionen, Handwerker) verursacht werden, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
18. Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich vor Ort und vor Abreise der Umzugshelfer zu melden.
Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast, dass der Schaden während der Leistungserbringung entstanden ist.
19. Schäden an Gemeinschaftseigentum
Für Schäden an Fluren, Treppenhäusern, Außenanlagen oder Aufzügen haftet die MN Spedition nur bei nachweislicher Verursachung durch grobe Fahrlässigkeit.
20. Anweisungen des Auftraggebers
Folgt das Personal Anweisungen des Auftraggebers oder seiner Vertreter, geschieht dies auf Risiko des Auftraggebers.
21. Arbeitszeiten
Unsere Preise basieren auf normalen Arbeitszeiten (werktags 8:00 – 18:00 Uhr).
Arbeiten außerhalb dieser Zeiten können Zuschläge verursachen.
22. Pausen & Verpflegung
Kurze Pausen sind Teil der Arbeitszeit.
Für längere Aufträge sorgt der Auftraggeber für angemessene Pausenbedingungen (z. B. Zugang zu Sanitäranlagen).
23. Park- und Zufahrtsbedingungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden sind.
Bußgelder oder Abschleppkosten infolge fehlender Genehmigungen trägt der Auftraggeber.
24. Sonstige Kosten
Zusätzliche Maut-, Fähr-, Zoll- oder Parkkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
25. Möbel- und Küchenmontage
Montagearbeiten werden fachgerecht nach handwerklichem Standard durchgeführt.
Es erfolgt keine Gewährleistung auf bereits gebrauchte, defekte oder beschädigte Möbelteile.
Für Schäden an Möbeln, Geräten oder Küchenbauteilen, die auf Vormontageschäden, Materialermüdung, fehlerhafte Bohrlöcher, falsche Bauweise oder nicht normgerechte Wände zurückzuführen sind, übernimmt die MN Spedition keine Haftung.
Silikon-, Wasser- oder Elektroanschlüsse werden nur vorgenommen, wenn sie technisch einwandfrei und gefahrlos möglich sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit unmittelbar nach Montage zu prüfen.
Für Folgeschäden durch Undichtigkeiten, unsachgemäße Nutzung oder unzureichende Prüfung haftet ausschließlich der Auftraggeber.
26. Transporte / Sondertransporte
Transporte erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Transportgut ordnungsgemäß verpackt, beschriftet und transportfähig ist.
Bei Eigenverpackung haftet die MN Spedition nicht für verdeckte Schäden im Inneren des Transportgutes.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für richtige Maße, Gewichte und Deklarationen.
Werden falsche Angaben gemacht, ist die MN Spedition berechtigt, nachträglich Mehrkosten zu berechnen oder die Durchführung des Transports zu verweigern.
27. Entrümpelung & Haushaltsauflösung
Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen erfolgt die Trennung und Entsorgung nach bestem Wissen und Gewissen.
Wertgegenstände, Dokumente, Schmuck, Bargeld oder persönliche Erinnerungsstücke sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu entfernen.
Die MN Spedition übernimmt keine Haftung für verlorene oder versehentlich entsorgte Gegenstände, sofern diese nicht eindeutig gekennzeichnet oder separat übergeben wurden.
Nicht verwertbare, gefährliche oder unzumutbare Gegenstände (z. B. Sondermüll, kontaminierte Materialien, Schimmel, Tierexkremente oder gesundheitsgefährdende Stoffe) können nach Aufwand gesondert berechnet werden.
Bei erheblichen hygienischen oder sicherheitsrelevanten Mängeln ist die MN Spedition berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder abzubrechen – ohne Anspruch auf Rückerstattung des Auftragswertes.
28. Schäden am Gebäude / Zugang
Für Schäden an Wänden, Böden, Treppen, Türen, Aufzügen oder Geländern, die durch notwendige Transportmaßnahmen entstehen (z. B. enge Treppenhäuser, fehlende Schutzvorkehrungen, unzureichende Platzverhältnisse), haftet die MN Spedition nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche Oberflächen, Bodenbeläge oder Bauteile vor Beginn der Arbeiten zu kennzeichnen oder eigenständig zu schützen.
29. Reinigung nach Entrümpelung
Eine Reinigung oder besenreine Übergabe erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
Wird eine Reinigung gewünscht, erfolgt diese nach branchenüblichem Standard, nicht jedoch als professionelle Endreinigung im Sinne eines Reinigungsunternehmens.
Zusatzleistungen wie Desinfektion oder Geruchsbeseitigung sind gesondert zu vereinbaren und werden separat berechnet.
30. Elektrogeräte und technische Geräte
Elektrogeräte (z. B. Waschmaschinen, Trockner, Fernseher, Kühlschränke, Computer, Küchenmaschinen oder sonstige technische Geräte) werden mit größtmöglicher Sorgfalt transportiert.
Die MN Spedition haftet ausschließlich für äußerlich sichtbare und nachweislich während des Transports entstandene Schäden.
Für Funktionsstörungen, elektronische Defekte oder Folgeschäden, die infolge von
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Alterung, Vorschäden,
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Materialermüdung,
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unsachgemäßer Handhabung,
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nicht angebrachter Transportsicherungen (z. B. bei Waschmaschinen),
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Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen oder Erschütterungen
auftreten, wird keine Haftung übernommen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Geräte vor Transport ordnungsgemäß zu sichern und insbesondere erforderliche Transportsicherungen anzubringen oder prüfen zu lassen.
Fehlt eine solche Sicherung oder wurde das Gerät bereits mit technischem Defekt übergeben, entfällt jegliche Haftung der MN Spedition.
Die Funktionsprüfung der Geräte liegt in der Verantwortung des Auftraggebers und ist unmittelbar nach der Lieferung durchzuführen.
Nachträglich gemeldete Funktionsausfälle oder technische Probleme können nicht anerkannt werden.